„Auch etablierte Medien machen Fehler und müssen kritisiert werden“
Das ist berechtigte Medienkritik. Der Presserat dokumentiert Verstöße, und journalistische Standards sehen Richtigstellungen vor. Zu prüfen bleibt jeweils, welcher Fehler vorliegt, wie schwer er wiegt und wie die Redaktion damit umgeht. Ein Fehler beweist nicht automatisch vorsätzliche Täuschung.
01Das kannst du sagen
DEINE WORTE. DEIN STIL.Ja. Auch bekannte Redaktionen müssen sich an ihren Belegen und Fehlern messen lassen. Eine konkrete Kritik wird stärker, wenn sie die falsche Passage nennt und erklärt, was das Original tatsächlich zeigt.
02Wie die Aussage funktioniert
Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.
Wähle eine markierte Formulierung, um ihre Wirkung zu verstehen.
03Was sagen die Fakten?
Fehler sind dokumentiert
Der Presserat führt ein öffentliches Archiv seiner Rügen. Darin finden sich Verstöße unterschiedlicher Medien gegen Sorgfalt, Persönlichkeitsschutz oder die Trennung von Werbung und Redaktion. Diese Dokumentation ist ein direkter Beleg dafür, dass etablierte Anbieter nicht fehlerfrei arbeiten. Sie ist jedoch keine repräsentative Fehlerquote der gesamten Berichterstattung: Beschwerden werden aus konkreten Anlässen eingereicht und behandelt. Aus der Zahl der Rügen allein lässt sich daher kein umfassender Qualitätsvergleich aller Medien ableiten.
Was eine Korrektur leistet
Der Pressekodex verlangt, nachträglich als falsch erkannte Nachrichten angemessen richtigzustellen. Bei Online-Beiträgen soll der Zusammenhang zur ursprünglichen Meldung erkennbar sein. Eine Korrektur kann den ursprünglichen Schaden nicht ungeschehen machen und ist kein Freispruch für schlechte Recherche. Sie ist aber ein sinnvoller Schritt, damit Leser nicht dauerhaft mit einer falschen Darstellung zurückbleiben. Wer jede Korrektur als zusätzlichen Betrugsbeweis deutet, übersieht, dass fehlende Korrekturen das Informationsproblem gerade fortsetzen würden.
Absicht gesondert belegen
Ein falscher Bericht kann verschiedene Ursachen haben. Welche davon vorliegt, lässt sich nicht allein aus der späteren Berichtigung ablesen. Für die Behauptung bewusster Täuschung wären weitere Belege notwendig, etwa darüber, was die Verantwortlichen zum Veröffentlichungszeitpunkt wussten. Das schließt schwere Fahrlässigkeit oder systematische Qualitätsprobleme nicht aus. Es trennt lediglich unterschiedlich weitreichende Vorwürfe. Eine präzise Kritik kann deshalb sehr scharf ausfallen und trotzdem fair bleiben: Fehler, Folgen und Korrektur müssen einzeln beschrieben werden.
30-SEKUNDEN-WISSEN
Das bleibt hängen.
- Auch bekannte Redaktionen können Fehler machen; dokumentierte Beschwerden und Rügen zeigen konkrete Fälle journalistischen Fehlverhaltens.
- Eine sichtbare Korrektur ist notwendig, macht den ursprünglichen Fehler aber weder ungeschehen noch automatisch absichtlich.
- Präzise Medienkritik prüft Aussage, Belege, Folgen und Fehlerumgang, statt Bekanntheit mit Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit gleichzusetzen.
04„Ja, aber …“
Wenn das Gespräch hier weitergeht.
„Wenn sie korrigieren, geben sie doch die Lüge zu.“+
Sie geben zunächst zu, dass etwas falsch war. Ob bewusst getäuscht wurde, ist eine weitere Frage. Dafür braucht es Belege über Wissen und Handeln der Verantwortlichen. Auch ohne Absichtsnachweis kann ein gravierender Recherchefehler berechtigt kritisiert werden.
„Dann kann man denen überhaupt nichts mehr glauben.“+
Ein Fehler rechtfertigt eine genauere Prüfung, besonders bei ähnlichen Themen. Er entscheidet aber nicht jede andere Aussage. Sinnvoll ist, nach wiederkehrenden Mustern, Quellenqualität und sichtbaren Korrekturen zu fragen und einzelne Informationen möglichst am Original zu überprüfen.
05Prüf es selbst.
Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.
- 01Deutscher Presserat
Übersicht der Rügen
Dokumentierte Verstöße gegen journalistische Standards; keine Fehlerquote aller Medien.
Veröffentlicht: Laufendes Archiv; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026 - 02Deutscher Presserat
Pressekodex
Sorgfalt, Richtigstellung, Interessenkonflikte und Trennung von Werbung und Redaktion.
Veröffentlicht: 19.3.2025 · Abgerufen: 8.10.2026
Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.