„Die Medien lügen doch sowieso alle“
Das unterstellt sämtlichen Redaktionen dauerhafte, absichtliche Täuschung, ohne konkrete Berichte zu prüfen. Medienfehler, wirtschaftliche Interessen und einseitige Darstellungen sind reale Kritikpunkte. Daraus folgt weder eine gemeinsame Steuerung noch, dass jede journalistische Aussage falsch wäre.
01Das kannst du sagen
DEINE WORTE. DEIN STIL.Welcher Bericht ist konkret falsch? Den können wir prüfen. Ein Fehler oder eine einseitige Überschrift ist ein guter Grund für Kritik, aber kein Beleg dafür, dass sämtliche Redaktionen ständig absichtlich lügen.
02Wie die Aussage funktioniert
Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.
Wähle eine markierte Formulierung, um ihre Wirkung zu verstehen.
03Was sagen die Fakten?
Was genau ist falsch?
Eine Meldung lässt sich an einzelnen Tatsachen prüfen: Hat die Person den Satz gesagt? Stimmt das Datum? Bezieht sich die Zahl auf denselben Zeitraum? Ein Kommentar kann dieselben Fakten anders bewerten, ohne deshalb gelogen zu sein. Umgekehrt macht die Kennzeichnung als Meinung eine falsche Tatsachenbehauptung nicht richtig. Sinnvoll ist daher ein Vergleich der konkreten Aussage mit dem Original, bevor über die gesamte Medienlandschaft geurteilt wird.
Standards sind überprüfbar
Der Pressekodex verlangt sorgfältige Recherche und erkennbare Richtigstellungen. Solche Regeln beweisen nicht, dass sie immer eingehalten werden. Das öffentliche Rügenarchiv dokumentiert gerade Verstöße. Beides gehört zur Einordnung: Journalistische Fehlleistungen sind real, und sie lassen sich anhand nachvollziehbarer Maßstäbe kritisieren. Die Existenz einer Beschwerdestelle ersetzt keine eigene Prüfung und macht auch einen nicht gerügten Beitrag nicht automatisch richtig. Fehlende Beschwerde bedeutet ebenso wenig, dass alles überprüft wurde.
Kritik, die weiterhilft
Bitte zunächst um einen Link und halte die strittige Passage fest. Suche dann die darin genannte Studie, Rede oder Statistik und vergleiche den Zusammenhang. Prüfe auch, ob inzwischen korrigiert wurde. Das ist ein Arbeitsvorschlag, kein Vertrauensvorschuss für etablierte Anbieter. Ein alternativer Kanal verdient denselben Maßstab. Bleiben Belege aus, kann man die Aussage offenlassen, ohne sie entweder zu glauben oder das gesamte Gegenüber abzuwerten. Das gilt gegenseitig.
30-SEKUNDEN-WISSEN
Das bleibt hängen.
- Fehler, Meinung und vorsätzliche Täuschung sind verschiedene Dinge; für jeden Vorwurf braucht es passende Belege.
- Ein konkreter Quellenvergleich ist hilfreicher als pauschales Vertrauen oder pauschales Misstrauen gegenüber sämtlichen Medien.
- Korrekturen und dokumentierte Beschwerden ermöglichen Kritik; sie garantieren weder Fehlerfreiheit noch beweisen sie eine Gesamtverschwörung.
04„Ja, aber …“
Wenn das Gespräch hier weitergeht.
„Aber sie schreiben doch alle dasselbe.“+
Ähnliche Berichte können auf dieselbe Pressekonferenz oder Nachrichtenquelle zurückgehen. Ob abgeschrieben, unabhängig bestätigt oder politisch beeinflusst wurde, muss man am einzelnen Fall prüfen. Ähnlichkeit allein weist noch keine gemeinsame Täuschungsabsicht nach.
„Du glaubst wohl alles, was im Fernsehen läuft.“+
Nein. Ich möchte denselben Maßstab auf Fernsehen, Telegram und unsere eigene Einschätzung anwenden. Zeig mir die überprüfbare Stelle. Falls sie falsch ist, können wir das klar sagen, ohne daraus ein Urteil über jeden anderen Bericht abzuleiten.
05Prüf es selbst.
Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.
- 01Deutscher Presserat
Pressekodex
Sorgfalt, Richtigstellung, Interessenkonflikte und Trennung von Werbung und Redaktion.
Veröffentlicht: 19.3.2025 · Abgerufen: 8.10.2026 - 02Deutscher Presserat
Übersicht der Rügen
Dokumentierte Verstöße gegen journalistische Standards; keine Fehlerquote aller Medien.
Veröffentlicht: Laufendes Archiv; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.