Arbeit & Berufseinstieg · ARGUMENTATIONSKARTE 381

„Sobald eine Stelle Praktikum heißt, darf sie immer ohne Mindestlohn angeboten werden“

FalschGeprüft am 8.10.2026

Nein. Die Bezeichnung Praktikum allein befreit eine Stelle nicht vom Mindestlohn. Das Gesetz kennt konkrete Ausnahmen, etwa bestimmte Pflicht- und kurze Orientierungspraktika. Voraussetzungen und tatsächliche Tätigkeit zählen.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

Nein. Die Bezeichnung Praktikum allein befreit eine Stelle nicht vom Mindestlohn.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

Sobald eine Stelle Praktikum , darf sie ohne Mindestlohn angeboten werden.
GENAU HINSEHEN

Wähle eine markierte Formulierung, um ihre Wirkung zu verstehen.

03Was sagen die Fakten?

01

Der Name entscheidet nicht allein

Das Mindestlohngesetz erfasst grundsätzlich auch Praktikanten, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor. Eine Stelle wird nicht allein durch das Wort Praktikum vom Mindestlohn befreit. Tatsächliche Ausgestaltung, Zweck und die gesetzlichen Merkmale müssen geprüft werden.

Belege [1] [2]
02

Ausnahmen sind konkret begrenzt

Zu den Ausnahmen gehören bestimmte Pflichtpraktika sowie unter Voraussetzungen kurze Orientierungs- oder ausbildungsbegleitende Praktika. Die Dreimonatsgrenze ist nicht als pauschale Befreiung jeder beliebigen Beschäftigung zu verstehen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Praktikumsart.

Belege [1] [2]
03

Keine pauschale Zahlungsgarantie

Umgekehrt ist nicht jedes echte Praktikum zwingend mindestlohnpflichtig. Für eine faire Einordnung braucht man Ausbildungsvorgaben, Dauer und tatsächliche Tätigkeit. Die Karte korrigiert das angebliche universelle Schlupfloch des Namens; sie entscheidet keinen individuellen Vertragsfall ohne diese Informationen.

Belege [1] [2]

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Nein. Die Bezeichnung Praktikum allein befreit eine Stelle nicht vom Mindestlohn.
  • Ausnahmen sind konkret begrenzt: Zu den Ausnahmen gehören bestimmte Pflichtpraktika sowie unter Voraussetzungen kurze Orientierungs- oder ausbildungsbegleitende Praktika.
  • Keine pauschale Zahlungsgarantie: Umgekehrt ist nicht jedes echte Praktikum zwingend mindestlohnpflichtig.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Die Firma nennt es aber ausdrücklich Praktikum.“+

Das ist ein Anhaltspunkt, entscheidet aber nicht allein. Maßgeblich sind die tatsächliche Ausgestaltung und die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme.

„Dann muss jedes Schülerpraktikum bezahlt werden.“+

Nein. Gerade vorgeschriebene Pflichtpraktika können ausgenommen sein. Die Korrektur lässt diese konkreten Ausnahmen ausdrücklich bestehen.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Mindestlohngesetz

    § 22 Ausnahmen für bestimmte Praktika und Personen

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
  2. 02
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Praktikum

    Pflichtpraktikum und freiwillige Praktika unterscheiden

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +

Redaktionell formulierte Prüfbehauptung für eine typische Begriffsverwechslung in politischen Debatten. Die Quellen belegen die Sachlage; eine aktuelle virale Verbreitung oder ein bestimmter Urheber wird nicht behauptet.

Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.