„Sobald eine Stelle Praktikum heißt, darf sie immer ohne Mindestlohn angeboten werden“
Nein. Die Bezeichnung Praktikum allein befreit eine Stelle nicht vom Mindestlohn. Das Gesetz kennt konkrete Ausnahmen, etwa bestimmte Pflicht- und kurze Orientierungspraktika. Voraussetzungen und tatsächliche Tätigkeit zählen.
01Das kannst du sagen
DEINE WORTE. DEIN STIL.Nein. Die Bezeichnung Praktikum allein befreit eine Stelle nicht vom Mindestlohn.
02Wie die Aussage funktioniert
Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.
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03Was sagen die Fakten?
Der Name entscheidet nicht allein
Das Mindestlohngesetz erfasst grundsätzlich auch Praktikanten, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor. Eine Stelle wird nicht allein durch das Wort Praktikum vom Mindestlohn befreit. Tatsächliche Ausgestaltung, Zweck und die gesetzlichen Merkmale müssen geprüft werden.
Ausnahmen sind konkret begrenzt
Zu den Ausnahmen gehören bestimmte Pflichtpraktika sowie unter Voraussetzungen kurze Orientierungs- oder ausbildungsbegleitende Praktika. Die Dreimonatsgrenze ist nicht als pauschale Befreiung jeder beliebigen Beschäftigung zu verstehen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Praktikumsart.
Keine pauschale Zahlungsgarantie
Umgekehrt ist nicht jedes echte Praktikum zwingend mindestlohnpflichtig. Für eine faire Einordnung braucht man Ausbildungsvorgaben, Dauer und tatsächliche Tätigkeit. Die Karte korrigiert das angebliche universelle Schlupfloch des Namens; sie entscheidet keinen individuellen Vertragsfall ohne diese Informationen.
30-SEKUNDEN-WISSEN
Das bleibt hängen.
- Nein. Die Bezeichnung Praktikum allein befreit eine Stelle nicht vom Mindestlohn.
- Ausnahmen sind konkret begrenzt: Zu den Ausnahmen gehören bestimmte Pflichtpraktika sowie unter Voraussetzungen kurze Orientierungs- oder ausbildungsbegleitende Praktika.
- Keine pauschale Zahlungsgarantie: Umgekehrt ist nicht jedes echte Praktikum zwingend mindestlohnpflichtig.
04„Ja, aber …“
Wenn das Gespräch hier weitergeht.
„Die Firma nennt es aber ausdrücklich Praktikum.“+
Das ist ein Anhaltspunkt, entscheidet aber nicht allein. Maßgeblich sind die tatsächliche Ausgestaltung und die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme.
„Dann muss jedes Schülerpraktikum bezahlt werden.“+
Nein. Gerade vorgeschriebene Pflichtpraktika können ausgenommen sein. Die Korrektur lässt diese konkreten Ausnahmen ausdrücklich bestehen.
05Prüf es selbst.
Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.
- 01Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Mindestlohngesetz
§ 22 Ausnahmen für bestimmte Praktika und Personen
Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026 - 02Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Praktikum
Pflichtpraktikum und freiwillige Praktika unterscheiden
Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +
Redaktionell formulierte Prüfbehauptung für eine typische Begriffsverwechslung in politischen Debatten. Die Quellen belegen die Sachlage; eine aktuelle virale Verbreitung oder ein bestimmter Urheber wird nicht behauptet.
- Mindestlohngesetz Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.
Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.