„Minijobber bekommen bei Krankheit grundsätzlich keine Lohnfortzahlung“
Doch. Auch im Minijob kann bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen. Die Minijob-Zentrale nennt grundsätzlich bis zu sechs Wochen nach der gesetzlichen Wartezeit. Krankengeld ist eine andere Leistung.
01Das kannst du sagen
DEINE WORTE. DEIN STIL.Doch. Auch im Minijob kann bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen.
02Wie die Aussage funktioniert
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03Was sagen die Fakten?
Entgeltfortzahlung gilt auch hier
Auch Minijobber können bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Die geringfügige Beschäftigung allein schließt den Anspruch nicht aus. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, etwa die vierwöchige Dauer des Arbeitsverhältnisses vor Entstehung des regulären Anspruchs.
Bis zu sechs Wochen
Bei erfüllten Voraussetzungen wird das Entgelt für die ausgefallene regelmäßige Arbeitszeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen fortgezahlt. Ein Minijob ist daher nicht automatisch nur nach tatsächlich geleisteten Schichten zu bezahlen. Wiederholte Erkrankungen und Nachweispflichten können zusätzliche Fragen aufwerfen.
Nicht mit Krankengeld verwechseln
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und Krankengeld aus einer Krankenversicherung sind verschiedene Leistungen. Aus einem Minijob entsteht nicht automatisch ein eigener Krankenversicherungsschutz. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit die Korrektur nicht in das andere falsche Versprechen einer unbegrenzten Absicherung umschlägt.
30-SEKUNDEN-WISSEN
Das bleibt hängen.
- Doch. Auch im Minijob kann bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen.
- Bis zu sechs Wochen: Bei erfüllten Voraussetzungen wird das Entgelt für die ausgefallene regelmäßige Arbeitszeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen fortgezahlt.
- Nicht mit Krankengeld verwechseln: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und Krankengeld aus einer Krankenversicherung sind verschiedene Leistungen.
04„Ja, aber …“
Wenn das Gespräch hier weitergeht.
„Ich werde doch nach Stunden bezahlt.“+
Das schließt die gesetzliche Entgeltfortzahlung nicht aus. Entscheidend ist unter anderem die Arbeitszeit, die ohne Erkrankung angefallen wäre.
„Dann zahlt die Krankenkasse anschließend immer weiter.“+
Das folgt nicht. Krankengeld und eigener Krankenversicherungsschutz müssen gesondert geprüft werden; der Minijob allein begründet nicht jede Leistung.
05Prüf es selbst.
Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.
- 01Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 3 Anspruch und Voraussetzungen bei Arbeitsunfähigkeit
Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026 - 02Minijob-Zentrale
Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber arbeitsunfähig wird?
Entgeltfortzahlung bis sechs Wochen; vierwöchige Wartezeit
Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +
Redaktionell formulierte Prüfbehauptung für eine typische Begriffsverwechslung in politischen Debatten. Die Quellen belegen die Sachlage; eine aktuelle virale Verbreitung oder ein bestimmter Urheber wird nicht behauptet.
- Entgeltfortzahlungsgesetz Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.
Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.