Relative und absolute Risiken · ARGUMENTATIONSKARTE 099

„Die angeblichen 95 Prozent Impfwirksamkeit waren gelogen. Tatsächlich waren es nur 0,84 Prozent“

IrreführendGeprüft am 8.10.2026

Die Zahlen beziehen sich auf unterschiedliche Größen aus der ursprünglichen Pfizer-Studie: relative Risikoreduktion und absolute Differenz in Prozentpunkten. Beide können gleichzeitig zutreffen. Für eine verständliche Bewertung braucht man zusätzlich Ausgangsrisiko, untersuchten Endpunkt und Beobachtungszeit; die historische 95-Prozent-Zahl ist keine zeitlose Garantie.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

95 Prozent und rund 0,84 Prozentpunkte widersprechen sich hier nicht. Die eine Zahl beschreibt die relative Risikoreduktion, die andere den absoluten Unterschied im damaligen Studienzeitraum. Beides sollte erklärt werden; daraus wird aber keine Lüge über die Rechenwerte.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

Die angeblichen 95 Prozent Impfwirksamkeit . Tatsächlich waren es .
GENAU HINSEHEN

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03Was sagen die Fakten?

01

Was in der ursprünglichen Studie gezählt wurde

Die 2020 publizierte randomisierte BNT162b2-Studie untersuchte unter anderem symptomatische, laborbestätigte COVID-19-Erkrankungen ab sieben Tagen nach der zweiten Dosis. In der betrachteten Auswertung ohne vorherigen Infektionsnachweis standen acht Fälle unter 18.198 Geimpften 162 Fällen unter 18.325 Placeboempfängern gegenüber. Diese Zahlen gehören zu einer bestimmten damaligen Virus- und Studienlage. Sie beschreiben weder jede Infektion noch einen lebenslangen Schutz. Aus der veröffentlichten historischen Wirksamkeit darf daher kein pauschales Versprechen für alle späteren Varianten gemacht werden.

Belege [1]
02

Dieselben Daten, zwei nützliche Rechnungen

Die Fallanteile betragen gerundet 0,04 und 0,88 Prozent. Zieht man sie voneinander ab, erhält man etwa 0,84 Prozentpunkte absolute Risikoreduktion. Setzt man die Verringerung ins Verhältnis zum Risiko der Placebogruppe, ergibt sich ungefähr 95 Prozent relative Reduktion. Die offizielle Studienanalyse berücksichtigt außerdem Beobachtungszeiten. Beide Perspektiven beantworten unterschiedliche Fragen. Absolute Angaben machen die Größenordnung anschaulich; relative Angaben erleichtern den Vergleich von Wirkungen. Keine sollte ohne Endpunkt und Zeitraum als vollständige Information ausgegeben werden.

Belege [1]
03

Warum der Kontext den Nutzen verändert

Bei einem niedrigen Ausgangsrisiko kann eine starke relative Reduktion zu einer kleinen absoluten Differenz führen. Bei höherem Risiko kann der absolute Unterschied größer sein. Deshalb sollten Nutzen und Nebenwirkungen mit geeigneten Bezugsgruppen betrachtet werden. Spätere UKHSA-Auswertungen differenzieren beispielsweise Hospitalisierungsschutz nach Kampagne und Zeit seit der Impfung. Das sind andere Endpunkte und Situationen als in der ursprünglichen Studie. Verständliche Kommunikation braucht diese Unterschiede, statt die historische 95-Prozent-Angabe zu verewigen oder durch einen missverstandenen Gegenwert vollständig zu entwerten.

Belege [1] [2]

Zwei Fallanteile, zwei Perspektiven

Historische BNT162b2-Studie 2020: symptomatische COVID-19-Fälle ab sieben Tagen nach Dosis 2, ohne vorherigen Infektionsnachweis. Keine heutige Wirksamkeitsprognose.

Placebogruppe: 162 / 18.325
ca. 0,88 %
Impfgruppe: 8 / 18.198
ca. 0,04 %
Skala 0 bis 1 Prozent. Absolute Differenz ca. 0,84 Prozentpunkte; relative Reduktion ca. 95 %. Gerundete eigene Rechnung aus Polack et al. 2020 [1].

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Die ursprünglichen 95 Prozent beschreiben eine relative Reduktion symptomatischer COVID-Erkrankungen im definierten historischen Studienzeitraum.
  • Rund 0,84 Prozentpunkte absolute Differenz können mit rund 95 Prozent relativer Reduktion gleichzeitig zutreffen.
  • Ausgangsrisiko, Endpunkt und Beobachtungsdauer bestimmen, wie eine Wirksamkeitszahl für eine konkrete Situation einzuordnen ist.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Warum wurde dann fast nur mit 95 Prozent geworben?“+

Diese Kommunikationskritik ist berechtigt, wenn absolute Zahlen und Studienbedingungen fehlten. Die Lösung ist, beide Größen verständlich zu nennen. Daraus folgt jedoch nicht, dass die relative Risikoreduktion rechnerisch falsch war. Unvollständige Darstellung und falsche Berechnung sind unterschiedliche Vorwürfe.

„Unter einem Prozent Unterschied ist doch bedeutungslos.“+

Ob ein absoluter Unterschied wichtig ist, hängt von Endpunkt, Zeitraum, Erkrankungsschwere und Ausgangsrisiko ab. Ein kurzer Studienzeitraum mit wenigen Expositionen ist keine lebenslange Risikoangabe. Für eine Entscheidung braucht man passende aktuelle Nutzen- und Risikodaten, nicht allein die Größe einer isolierten Zahl.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    Polack et al.; New England Journal of Medicine

    Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine

    Historische randomisierte Studie: symptomatische COVID-19-Erkrankung als Endpunkt, 8 versus 162 Fälle; Grenzen der frühen Beobachtungszeit.

    Veröffentlicht: 10.12.2020 · Abgerufen: 8.10.2026
  2. 02
    UK Health Security Agency

    Epidemiology of COVID-19 in England: January 2020 to December 2024

    Nach Alter, Kampagne und Zeitfenster differenzierte Wirksamkeitsanalysen; kein ewiger oder vollständiger Schutz.

    Veröffentlicht: Berichtszeitraum Januar 2020 bis Dezember 2024 · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +

AFP dokumentierte im Oktober 2021 Facebook- und Telegram-Grafiken, die 95,03 Prozent vermeintlicher Werbung mit 0,84 Prozent angeblicher Wahrheit verglichen. Die Karte erklärt diese konkrete historische Zahlengegenüberstellung.

Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.