Wahlen & Staatsangehörigkeit · ARGUMENTATIONSKARTE 032

„Wer in Deutschland wohnt, darf auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit den Bundestag wählen“

FalschGeprüft am 8.10.2026

Ein Wohnsitz allein begründet kein Bundestagswahlrecht. Wahlberechtigt sind unter weiteren Voraussetzungen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Für EU-Bürger bestehen andere Rechte bei Europa- und Kommunalwahlen. Eingebürgerte Menschen sind dagegen deutsche Staatsangehörige; ihre Herkunft macht ihr reguläres Wahlrecht nicht zu einem Ausländerwahlrecht.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

Für die Bundestagswahl reicht ein deutscher Wohnsitz nicht. Deutsche Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich entscheidend, zusätzlich gelten weitere Voraussetzungen. EU-Bürger können andere Wahlrechte haben; das ist nicht dasselbe wie das Bundestagswahlrecht.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

, darf den Bundestag wählen.
GENAU HINSEHEN

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03Was sagen die Fakten?

01

Bundestag: eigene Voraussetzungen

Das Merkblatt in der Bundeswahlordnung nennt für die Bundestagswahl Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und weitere Voraussetzungen erfüllen. Für Deutsche im Ausland bestehen besondere Regeln. Ein Wohnsitz oder ein langer Aufenthalt ohne deutsche Staatsangehörigkeit macht einen Menschen für sich genommen nicht zum Bundestagswahlberechtigten.

Belege [1] [2]
02

Andere Wahlen unterscheiden

Die Bundeswahlleiterin erläutert, dass bei Europawahlen unter entsprechenden Voraussetzungen auch Unionsbürger im Wählerverzeichnis erfasst werden. Solche Rechte dürfen nicht auf die Bundestagswahl übertragen werden. Wer einen konkreten Fall prüfen möchte, muss deshalb zunächst Wahlart und rechtlichen Status klären. Ein Foto aus einem Wahllokal verrät diese Umstände nicht zuverlässig und ist allein kein Beleg für eine unberechtigte Stimme.

Belege [1]
03

Eingebürgerte sind Deutsche

Wer wirksam die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, ist nicht allein wegen einer früheren Staatsangehörigkeit vom regulären Wahlrecht ausgeschlossen. Auch mehrere Staatsangehörigkeiten machen die deutsche nicht unwirksam. Aus Name, Aussehen oder Herkunft lässt sich Wahlberechtigung deshalb nicht bestimmen. Eine Debatte über künftige Wahlrechtsregeln ist eine legitime politische Frage, aber kein Nachweis, dass heute Menschen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen den Bundestag wählen dürfen.

Belege [2] [3]

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Ein Wohnsitz allein begründet kein Bundestagswahlrecht; dafür gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen.
  • Europa-, Kommunal- und Bundestagswahlen dürfen nicht verwechselt werden, weil sich die Wahlberechtigung unterscheidet.
  • Eingebürgerte Deutsche können regulär wahlberechtigt sein; Herkunft und Name ersetzen keine Staatsangehörigkeitsprüfung.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Ich kenne einen Polen, der hier gewählt hat.“+

Das kann ein deutscher Doppelstaater sein, oder du meinst eine Europa- beziehungsweise Kommunalwahl. Ohne diese Angaben ist der Fall nicht einzuordnen. Seine Herkunft allein beweist nicht, dass er ohne Berechtigung bei einer Bundestagswahl abgestimmt hätte.

„Dann werden eben extra schnell neue Wähler eingebürgert.“+

Einbürgerung hat eigene gesetzliche Voraussetzungen und ist keine automatische Folge einer bevorstehenden Wahl. Eine konkrete Behauptung über rechtswidrige Verfahren oder eine bestimmte politische Absicht braucht Belege. Das reguläre Wahlrecht eingebürgerter Deutscher ist für sich kein Manipulationsnachweis.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    Die Bundeswahlleiterin

    Wählerverzeichnis

    Wahlberechtigung deutscher Staatsangehöriger; Unionsbürger bei Europawahlen

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum · Abgerufen: 8.10.2026
  2. 02
    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Anlage 1 Bundeswahlordnung: Merkblatt zur Eintragung in das Wählerverzeichnis

    Wahlrecht Deutscher ab 18 Jahren und Bedingungen für Auslandsdeutsche

    Veröffentlicht: Am 08.10.2026 abgerufene Gesetzesfassung · Abgerufen: 8.10.2026
  3. 03
    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

    Anspruchseinbürgerung auf Antrag, Voraussetzungen und gesetzliche Ausnahmen

    Veröffentlicht: Am 08.10.2026 abgerufene Gesetzesfassung · Abgerufen: 8.10.2026

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.