Kriminalstatistik · ARGUMENTATIONSKARTE 017

„Die Ausländer in der Kriminalstatistik sind alles verurteilte Straftäter“

FalschGeprüft am 8.10.2026

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Tatverdächtige, keine gerichtlichen Schuldsprüche. Außerdem bezeichnet „nichtdeutsch“ die Staatsangehörigkeit und ist weder mit „geflüchtet“ noch mit „eingewandert“ gleichzusetzen. Das schmälert reale Straftaten nicht, verhindert aber falsche Schlussfolgerungen über ganze Bevölkerungsgruppen.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

Die Tabelle zählt Verdächtige. Ob jemand tatsächlich verurteilt wird, entscheidet erst die Justiz. Wer daraus pauschal verurteilte Migranten macht, verändert sowohl die statistische Gruppe als auch den Stand des Verfahrens.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

Die Ausländer in der Kriminalstatistik sind .
GENAU HINSEHEN

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03Was sagen die Fakten?

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Was die Polizei zählt

Die PKS enthält polizeilich bekannt gewordene Fälle und ermittelte Tatverdächtige. Sie beantwortet damit eine andere Frage als die Strafverfolgungsstatistik der Justiz. Ein Verdacht kann sich bestätigen oder entkräften. Schon deshalb lässt sich eine Zahl von Tatverdächtigen nicht als Zahl rechtskräftig überführter Personen ausgeben. Auch Fallzahlen und Personenzahlen sind verschiedene Größen; eine Person kann mit mehreren Fällen verbunden sein.

Belege [1] [2]
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Was nach Ermittlungen passiert

Das Statistische Bundesamt erläutert ausdrücklich: Nicht gegen alle ermittelten Tatverdächtigen wird Anklage erhoben, und nicht jedes Strafverfahren endet mit einer Verurteilung. Die Statistiken lassen sich zudem nicht einfach als Jahresquoten gegeneinander teilen, weil Ermittlungen und Urteile zeitlich auseinanderfallen können. Das ist kein Beweis, dass Verdachtsfälle bedeutungslos wären, sondern eine Grenze der jeweiligen Messung.

Belege [2]
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Welche Gruppe gemeint ist

Nichtdeutsche Tatverdächtige haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Kategorie umfasst unterschiedliche Aufenthaltslagen und ist weiter als die gesonderte BKA-Kategorie „Zuwanderer“. Eingebürgerte Personen zählen als Deutsche. Wer nach Flucht, Einwanderung oder Aufenthalt fragt, muss deshalb die passende Untergliederung wählen. Seriöse Kriminalitätsdebatten benennen Delikt, Zeitraum und Personengruppe und lassen dabei die Rechte von Opfern wie Beschuldigten gelten.

Belege [1]

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Ein polizeilicher Tatverdacht ist noch kein gerichtlicher Schuldspruch; beide Statistiken messen unterschiedliche Verfahrensstände.
  • Staatsangehörigkeit, Einwanderungsgeschichte und Fluchtstatus sind unterschiedliche Merkmale, die nicht austauschbar verwendet werden dürfen.
  • Genauigkeit bei Begriffen relativiert keine Straftat, sondern macht eine wirksame Sicherheitsdebatte erst möglich.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Aber die Polizei erfindet den Verdacht doch nicht.“+

Das behaupte ich nicht. Ein polizeilicher Verdacht ist ein Ermittlungsstand und muss ernst genommen werden. Genau dafür folgen weitere Prüfungen. Seine Existenz beweist noch keine Schuld, genauso wenig wie eine spätere Einstellung beweist, dass die Polizei willkürlich gehandelt hat.

„Du redest die Opfer weg.“+

Opfer brauchen Schutz, Aufklärung und Unterstützung. Das widerspricht der Unschuldsvermutung nicht. Wir können konkrete Taten klar verurteilen und gleichzeitig vermeiden, Unbeteiligte oder bloß Beschuldigte anhand einer statistischen Kategorie zu verurteilen.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    Bundeskriminalamt

    Polizeiliche Kriminalstatistik 2024: Ausgewählte Zahlen im Überblick

    Definitionen, nichtdeutsche Tatverdächtige und Einflussfaktoren; Datenjahr 2024

    Veröffentlicht: Berichtsjahr 2024; Veröffentlichung 2025 · Abgerufen: 8.10.2026
  2. 02
    Statistisches Bundesamt

    Straftaten und gerichtliche Strafverfolgung

    Unterschied zwischen polizeilichen Tatverdächtigen und gerichtlich Verurteilten

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum · Abgerufen: 8.10.2026

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.