„Die NATO hat vertraglich versprochen, sich niemals nach Osten zu erweitern“
1990 und 1991 gab es nachweisbare politische Sicherheitszusicherungen gegenüber der Sowjetunion. Ein allgemeines, im Zwei-plus-Vier-Vertrag festgeschriebenes Verbot späterer NATO-Beitritte osteuropäischer Staaten ergibt sich daraus nicht. Politisches Vertrauen und konkreter Vertragsinhalt müssen getrennt geprüft werden.
01Das kannst du sagen
DEINE WORTE. DEIN STIL.Es gab tatsächlich Zusicherungen in Gesprächen. Aber ein für ganz Osteuropa geltendes Erweiterungsverbot steht nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Beides sollte man ehrlich nebeneinander nennen.
02Wie die Aussage funktioniert
Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.
Wähle eine markierte Formulierung, um ihre Wirkung zu verstehen.
03Was sagen die Fakten?
Was die Archive zeigen
Freigegebene Gesprächsvermerke dokumentieren 1990 und 1991 Sicherheitszusicherungen westlicher Politiker an sowjetische Gesprächspartner. Darunter waren Formulierungen, die über eine rein technische Truppenfrage in Ostdeutschland hinausgingen. Es wäre deshalb sachlich falsch, sämtliche russischen Beschwerden über enttäuschte Erwartungen als frei erfunden abzutun. Allerdings sind Gesprächsvermerke zunächst Belege für Aussagen in einem Verhandlungskontext. Ihre genaue Bedeutung muss aus Zeitpunkt, Adressaten, Bedingungen und späteren Vereinbarungen erschlossen werden.
Was der Vertrag regelt
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit. Dazu gehörten besondere militärische Beschränkungen für das Gebiet der früheren DDR. Ein allgemeines Verbot, Polen oder anderen osteuropäischen Staaten später die NATO-Mitgliedschaft zu ermöglichen, ist nicht Inhalt dieser Deutschlandregelung. Wer von einem Vertragsbruch spricht, sollte eine konkrete Verpflichtung benennen. Damit wird die Diskussion über politische Glaubwürdigkeit nicht erledigt, sondern sauber von der Vertragsbehauptung getrennt.
Was offen diskutierbar bleibt
Ob die spätere Erweiterung sicherheitspolitisch klug war oder früher geweckte Erwartungen beschädigte, ist eine legitime historische und politische Debatte. Sie lässt sich weder mit einem angeblich eindeutigen Geheimvertrag noch mit dem Satz „Es wurde überhaupt nichts gesagt“ abschließen. Für ein Gespräch helfen drei getrennte Fragen: Welche Zusicherungen gab es? Welche Regeln wurden vereinbart? Welche Folgen hatte die spätere Politik? Eine Antwort ersetzt nicht die anderen.
30-SEKUNDEN-WISSEN
Das bleibt hängen.
- Politische Sicherheitszusicherungen 1990/1991 sind dokumentiert; sie sollten nicht wegdiskutiert werden.
- Der Zwei-plus-Vier-Vertrag enthält kein allgemeines Beitrittsverbot für alle Staaten Osteuropas.
- Politisch enttäuschtes Vertrauen und der Bruch einer konkreten Vertragsklausel sind unterschiedliche Behauptungen.
04„Ja, aber …“
Wenn das Gespräch hier weitergeht.
„Aber Baker sagte doch „keinen Zoll“!“+
Ja, diese Gesprächsäußerung ist dokumentiert. Strittig sind Reichweite, Verhandlungskontext und daraus folgende Verpflichtungen. Das Zitat ist ein ernstzunehmender Beleg für Zusicherungen, aber allein kein Nachweis des behaupteten allgemeinen Vertragsverbots. Prüfen wir dazu das ganze Protokoll und den späteren Vertrag.
„Wenn es nur mündlich war, ist es also egal?“+
Nein. Auch politische Zusicherungen können Vertrauen begründen und müssen historisch bewertet werden. Die Korrektur lautet nicht „egal“, sondern „nicht dasselbe“. Wer einen formalen Vertragsbruch behauptet, muss etwas anderes belegen als jemand, der politische Wortbrüchigkeit kritisiert.
05Prüf es selbst.
Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.
- 01National Security Archive, George Washington University
NATO Expansion: What Gorbachev Heard
Diplomatische Gesprächsprotokolle zu Sicherheitszusicherungen 1990/1991; keine pauschale Behauptung, es habe keinerlei Zusagen gegeben.
Veröffentlicht: 12.12.2017 · Abgerufen: 8.10.2026 - 02Deutscher Bundestag
12. September 1990: Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ wird unterzeichnet
Vertraglich vereinbarter militärischer Sonderstatus des früheren DDR-Gebiets; historischer Rückblick.
Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum · Abgerufen: 8.10.2026
Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.