Regierungskontrolle · ARGUMENTATIONSKARTE 215

„Der Bundestag kann den Kanzler durch ein einfaches Misstrauensvotum ohne Nachfolger absetzen“

FalschGeprüft am 8.10.2026

Artikel 67 verlangt ein konstruktives Misstrauensvotum: Der Bundestag muss mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählen. Eine bloße Mehrheit gegen den bisherigen Kanzler genügt dafür nicht. Andere Verfahren wie Rücktritt oder Vertrauensfrage sind davon zu unterscheiden.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

Für die parlamentarische Abwahl muss der Bundestag zugleich einen Nachfolger mit Mitgliedermehrheit wählen. Nur gegen den bisherigen Kanzler zu stimmen, genügt nach Artikel 67 nicht.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

Der Bundestag kann den Kanzler durch ein absetzen.
GENAU HINSEHEN

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03Was sagen die Fakten?

01

Die positive Mehrheit

Artikel 67 bestimmt, dass der Bundestag dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen kann, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Die Regel verlangt somit mehr als eine Sammlung von Gegenstimmen. Verschiedene Gruppen können dieselbe Regierung ablehnen, ohne sich auf eine neue Regierungsführung einigen zu können.

Belege [1]
02

Rolle des Bundespräsidenten

Nach erfolgreicher Wahl ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den bisherigen Kanzler zu entlassen. Der Präsident muss dem Ersuchen entsprechen und die gewählte Person ernennen. Er entscheidet in diesem Verfahren nicht frei, ob ihm der neue politische Kurs gefällt. Die entscheidende Voraussetzung ist zuvor die verfassungsgemäße Wahl im Parlament.

Belege [1]
03

Ähnliche Wörter, andere Wege

Der Bundestag erläutert die konstruktive Abwahl im Zusammenhang mit seiner Aufgabe der Kanzlerwahl. Eine vom Kanzler gestellte Vertrauensfrage, ein Rücktritt und die hier beschriebene Wahl eines Nachfolgers sind nicht austauschbar. Wer eine aktuelle Krise einordnet, sollte zuerst sagen, welcher Weg gemeint ist; erst dann lassen sich Voraussetzungen und mögliche Folgen sinnvoll prüfen.

Belege [2]

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Artikel 67 verlangt eine Mehrheit der Bundestagsmitglieder für einen konkreten Nachfolger.
  • Eine Mehrheit gegen den Amtsinhaber muss nicht gleichzeitig eine Mehrheit für eine neue Person sein.
  • Konstruktives Misstrauensvotum, Vertrauensfrage und Rücktritt haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Das Parlament ist dann doch machtlos.“+

Es kann einen Nachfolger wählen und die Regierung auf diesem Weg ablösen. Die Hürde besteht darin, eine tragfähige positive Mehrheit zu bilden. Das ist eine Beschränkung des Verfahrens, aber keine völlige Machtlosigkeit gegenüber der Regierung.

„Bei einer verlorenen Vertrauensfrage ist doch auch Schluss.“+

Die Vertrauensfrage ist ein anderes Verfahren und führt nicht automatisch zu derselben Folge. Wir sollten sie nicht mit Artikel 67 vermischen. Hier geht es um den ausdrücklichen parlamentarischen Wechsel zu einem gewählten Nachfolger.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet

    Grundgesetz, Artikel 67

    Konstruktives Misstrauensvotum durch Wahl eines Nachfolgers mit Mitgliedermehrheit.

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum · Abgerufen: 8.10.2026
  2. 02
    Deutscher Bundestag

    Wahl des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin

    Parlamentarische Kanzlerwahl und konstruktives Misstrauensvotum.

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +

Hypothetisch verallgemeinerte Fehlvorstellung über Artikel 67. Die Quellen dokumentieren das Verfahren; die Szene behauptet keinen bestimmten aktuellen Vorgang.

Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.