„Die Corona-Impfstoffhersteller wurden von jeder Haftung befreit; Geschädigte können sie nicht verklagen“
Herstellerhaftung und staatliche Freistellung sind unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Die europäischen Beschaffungsverträge beseitigten Ansprüche Geschädigter nicht pauschal; sie verlagerten unter bestimmten Bedingungen finanzielle Risiken auf Staaten. Ob ein konkreter Schadensersatzanspruch besteht, hängt trotzdem von gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einzelfall ab.
01Das kannst du sagen
DEINE WORTE. DEIN STIL.Eine Freistellung kann regeln, wer am Ende die Kosten trägt. Sie bedeutet nicht automatisch, dass Geschädigte keine Ansprüche gegen den Hersteller haben. Genau diese beiden Fragen werden in der Behauptung vermischt.
02Wie die Aussage funktioniert
Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.
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03Was sagen die Fakten?
Ansprüche verschwinden nicht durch Freistellung
Die Kommission erklärte am 4. Dezember 2020, dass die Herstellerhaftung bei den Impfstoffverträgen bestehen bleibe. Zugleich seien unter festgelegten Bedingungen Entschädigungen durch Mitgliedstaaten vorgesehen. Der Europäische Rechnungshof beschrieb 2022 diese Übernahme bestimmter finanzieller Risiken ausdrücklich. Ein Anspruch der geschädigten Person und die anschließende Verteilung der Kosten zwischen Unternehmen und Staat betreffen unterschiedliche Ebenen. Die politische Frage, ob diese Risikoverteilung angemessen war, lässt sich deshalb stellen, ohne daraus einen vollständigen Haftungsausschluss abzuleiten.
Haftung hat konkrete Voraussetzungen
§ 84 AMG regelt eine Gefährdungshaftung unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei wissenschaftlich nicht vertretbaren schädlichen Wirkungen oder fehlerhafter Kennzeichnung beziehungsweise Information. Das Gesetz enthält außerdem Regeln zur Vermutung eines ursächlichen Zusammenhangs und deren Grenzen. Daraus folgt weder eine Erfolgsgarantie noch, dass Unternehmen grundsätzlich unangreifbar wären. Für eine belastbare Einordnung müssen Schaden, Anwendung, Erkenntnisstand und die einschlägigen gesetzlichen Bedingungen geprüft werden. Eine pauschale Aussage über alle Betroffenen überspringt genau diese Einzelfallprüfung.
Informationen können selbst Gegenstand eines Anspruchs sein
§ 84a AMG sieht unter Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch gegenüber pharmazeutischen Unternehmern vor. Er betrifft unter anderem bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfälle, soweit die Informationen für die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs erforderlich sind; gesetzliche Grenzen bleiben bestehen. Schon diese eigene Regelung zeigt, warum die Aussage „Man kann ohnehin nichts verlangen“ zu grob ist. Gleichzeitig darf die Existenz eines Auskunftsanspruchs nicht mit dem Nachweis eines Impfschadens oder einer bereits feststehenden Zahlungspflicht verwechselt werden.
30-SEKUNDEN-WISSEN
Das bleibt hängen.
- Herstellerhaftung und staatliche Freistellung beantworten verschiedene Fragen: Anspruchsgegner einerseits, spätere Kostentragung andererseits.
- Das Arzneimittelgesetz enthält Haftungsvoraussetzungen und Auskunftsrechte; ein individueller Erfolg folgt daraus nicht automatisch.
- Die politische Bewertung staatlicher Risikoverteilung ersetzt keine Prüfung des konkreten Anspruchs einer geschädigten Person.
04„Ja, aber …“
Wenn das Gespräch hier weitergeht.
„Wenn am Ende der Steuerzahler zahlt, ist das doch dasselbe.“+
Für die Verteilung finanzieller Risiken kann das ein erheblicher Kritikpunkt sein. Für einen Betroffenen macht es trotzdem einen Unterschied, ob ein Anspruch besteht oder ausgeschlossen ist. Lass uns die Kostenverlagerung kritisieren, ohne daraus eine falsche Auskunft über verfügbare Rechte zu machen.
„Viele verlieren ihre Klage. Das beweist den Haftungsausschluss.“+
Eine abgewiesene Klage kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Entscheidend ist, welche Voraussetzungen das Gericht im konkreten Fall verneint hat. Aus einem Misserfolg folgt kein allgemeines Verbot. Umgekehrt sollte niemand aus dem bestehenden Rechtsweg einen sicheren Erfolg versprechen.
05Prüf es selbst.
Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.
- 01Europäische Kommission / Europäisches Parlament
Answer given by Ms Kyriakides on behalf of the European Commission, E-004968/2020
Fortbestehende Herstellerhaftung und Freistellung unter vertraglichen Bedingungen.
Veröffentlicht: 4.12.2020 · Abgerufen: 8.10.2026 - 02Europäischer Rechnungshof
Special report 19/2022: EU COVID-19 vaccine procurement
Absätze 9 bis 10: Unterschied zwischen Ansprüchen Geschädigter und Übernahme finanzieller Risiken.
Veröffentlicht: Sonderbericht 19/2022 · Abgerufen: 8.10.2026 - 03Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
§ 84 AMG: Gefährdungshaftung
Voraussetzungen der pharmazeutischen Haftung und gesetzliche Kausalitätsvermutung mit Grenzen.
Veröffentlicht: Konsolidierte Gesetzesfassung, abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026 - 04Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
§ 84a AMG: Auskunftsanspruch
Voraussetzungen, Gegenstand und Grenzen von Auskunftsansprüchen.
Veröffentlicht: Konsolidierte Gesetzesfassung, abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +
APA dokumentierte 2021 Facebook-Beiträge mit der Behauptung einer vollständigen Haftungsbefreiung. Das belegt das historische Auftreten des Motivs, ohne seine heutige Verbreitung zu messen.
Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.
Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.