Wahlrecht · ARGUMENTATIONSKARTE 331

„Mit zwei Pässen darf man bei derselben Bundestagswahl zweimal abstimmen“

FalschGeprüft am 8.10.2026

Mehrere Staatsangehörigkeiten schaffen kein mehrfaches Wahlrecht bei derselben Bundestagswahl. Jede wahlberechtigte Person darf ihr Wahlrecht nur einmal ausüben. Die übliche Erst- und Zweitstimme sind etwas anderes und stehen nicht pro Pass zusätzlich zur Verfügung.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

Zwei Pässe geben kein zweites Wahlrecht bei derselben Bundestagswahl. Das Wahlrecht gehört der Person, nicht jedem ihrer Dokumente.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

Mit darf man bei derselben Bundestagswahl .
GENAU HINSEHEN

Wähle eine markierte Formulierung, um ihre Wirkung zu verstehen.

03Was sagen die Fakten?

01

Einmalige Ausübung

§ 14 Absatz 4 Bundeswahlgesetz bestimmt, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben kann. Eine Ausnahme pro zusätzlicher Staatsangehörigkeit ist dort nicht vorgesehen. Die Anzahl von Pässen verändert daher nicht, wie oft dieselbe Person an derselben Bundestagswahl teilnehmen darf.

Belege [1]
02

Zwei reguläre Stimmen

§ 1 Bundeswahlgesetz beschreibt Erst- und Zweitstimme. Diese beziehen sich auf verschiedene Bestandteile der Bundestagswahl und gehören zum regulären Wahlrecht. Die Bezeichnung „zwei Stimmen“ bedeutet deshalb nicht zwei vollständige Wahlteilnahmen. Eine Person mit mehreren Pässen erhält dadurch keine weiteren Erst- oder Zweitstimmen.

Belege [2]
03

Andere Staaten sind eine andere Frage

Ob jemand zusätzlich bei einer nationalen Wahl eines anderen Staates wahlberechtigt ist, richtet sich nach dessen Recht. Das ist nicht dieselbe Bundestagswahl. Auch Regeln für Europawahlen müssen gesondert gelesen werden. Ein angebliches Beispiel aus einer anderen Wahl beantwortet daher nicht die hier konkret geprüfte Behauptung.

Belege [1] [2]

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Das Wahlrecht bei derselben Bundestagswahl darf nur einmal persönlich ausgeübt werden.
  • Erst- und Zweitstimme werden nicht für jeden weiteren Pass zusätzlich vergeben.
  • Wahlrechte in anderen Staaten betreffen andere Wahlen und müssen getrennt geprüft werden.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Aber die können in zwei Ländern wählen.“+

Möglicherweise bei zwei unterschiedlichen nationalen Wahlen, abhängig vom jeweiligen Recht. Das ist keine doppelte Teilnahme an derselben Bundestagswahl und bestätigt die Behauptung deshalb nicht.

„Mit Briefwahl und Wahllokal geht es bestimmt doch.“+

Eine technische Möglichkeit zu missbräuchlichem Verhalten wäre keine rechtliche Erlaubnis. Die Karte prüft, ob zwei Pässe ein doppeltes Wahlrecht schaffen; das tun sie nicht.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Bundeswahlgesetz §14: Ausübung des Wahlrechts

    Wahlrecht nur einmal und persönlich; keine zusätzliche Stimmabgabe proPass.

    Veröffentlicht: Geprüfte aktuelle Fassung · Abgerufen: 8.10.2026
  2. 02
    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Bundeswahlgesetz §1: Wahlrechtsgrundsätze

    Erst- und Zweitstimme; gleicherUmfang proWähler, nichtproStaatsangehörigkeit.

    Veröffentlicht: Geprüfte aktuelle Fassung · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +

Didaktisch zugespitzte, allgemeine Behauptung für die Quellenprüfung. Die Quellen belegen den Sachverhalt; eine bestimmte virale Veröffentlichung oder Reichweite wird hier nicht behauptet.

Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.