Politik & Abgeordnetenbezüge · ARGUMENTATIONSKARTE 407

„Bundestagsabgeordnete erhalten ihre gesamte Abgeordnetenentschädigung steuerfrei“

FalschGeprüft am 8.10.2026

Nein. Die eigentliche Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Die Kostenpauschale ist eine getrennte Leistung. Steuerfreie mandatsbedingte Pauschalen machen nicht die gesamte Entschädigung steuerfrei. Beide Bestandteile müssen auseinandergehalten werden.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

Nein. Die eigentliche Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Die Kostenpauschale ist eine getrennte Leistung.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

Bundestagsabgeordnete erhalten ihre Abgeordnetenentschädigung .
GENAU HINSEHEN

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03Was sagen die Fakten?

01

Entschädigung ist steuerpflichtig

Die Abgeordnetenentschädigung unterliegt der Einkommensteuer. Das ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz und wird vom Bundestag ausdrücklich erläutert. Die Behauptung einer vollständigen Steuerfreiheit der eigentlichen Entschädigung ist deshalb falsch. Sie wird nicht dadurch richtig, dass daneben andere Leistungen existieren.

Belege [1] [2]
02

Kostenpauschale ist ein anderer Bestandteil

Neben der Entschädigung gibt es eine steuerfreie Aufwandspauschale für mandatsbedingte Kosten. Dazu zählen beispielsweise Wahlkreisbüro und weitere Aufwendungen der Mandatsausübung. Diese Pauschale darf nicht mit der steuerpflichtigen Entschädigung zu einem angeblich vollständig steuerfreien Gehalt vermischt werden.

Belege [1] [2]
03

Angemessenheit bleibt diskutierbar

Ob Höhe und Ausgestaltung von Entschädigung und Pauschalen angemessen sind, ist eine politische Frage. Die Korrektur beantwortet sie nicht automatisch zugunsten der bestehenden Regel. Für einen fairen Vergleich sollten steuerpflichtige Bezüge, Auslagenpauschalen und weitere Amtsausstattung aber getrennt dargestellt werden.

Belege [1] [2]

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Nein. Die eigentliche Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Die Kostenpauschale ist eine getrennte Leistung.
  • Kostenpauschale ist ein anderer Bestandteil: Neben der Entschädigung gibt es eine steuerfreie Aufwandspauschale für mandatsbedingte Kosten.
  • Angemessenheit bleibt diskutierbar: Ob Höhe und Ausgestaltung von Entschädigung und Pauschalen angemessen sind, ist eine politische Frage.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Aber sie bekommen doch eine steuerfreie Pauschale.“+

Ja, als gesonderten Bestandteil für mandatsbedingte Aufwendungen. Daraus folgt keine Steuerfreiheit der eigentlichen Entschädigung.

„Dann ist jede Kritik an den Bezügen falsch.“+

Nein. Man kann Höhe und Regeln kritisieren. Diese Kritik sollte nur nicht behaupten, die ausdrücklich steuerpflichtige Entschädigung sei vollständig steuerfrei.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Einkommensteuergesetz

    §§ 2, 9, 22, 32a, 32d, 36, 38b: Bemessungsgrundlage, Tarif, Abzug und Rentenbesteuerung

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
  2. 02
    Deutscher Bundestag

    Entschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

    Steuerpflichtige Entschädigung und getrennte Kostenpauschale

    Veröffentlicht: Ohne ausgewiesenes Datum; abgerufen am 08.10.2026 · Abgerufen: 8.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +

Redaktionell formulierte Prüfbehauptung für eine typische Begriffsverwechslung in politischen Debatten. Die Quellen belegen die Sachlage; eine aktuelle virale Verbreitung oder ein bestimmter Urheber wird nicht behauptet.

Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 8.10.2026.