„Eine Familie mit 5.300 Euro Bruttolohn hatte 2025 weniger als eine vergleichbare ukrainische Bürgergeldfamilie“
Der von Alice Weidel bei RTL gezogene Vergleich hält bei gleichen Voraussetzungen nicht stand. Die veröffentlichte Beispielrechnung für zwei Erwachsene, zwei Jugendliche und 1.100 Euro Warmmiete ergibt rund 3.054 Euro mit Bürgergeld gegenüber 4.208 Euro aus Nettolohn und Kindergeld. Das ist eine Rechnung für Januar 2025, keine pauschale Zusage für jeden Haushalt.
01Das kannst du sagen
DEINE WORTE. DEIN STIL.Im überprüften Beispiel lag das Einkommen der arbeitenden Familie höher. Entscheidend sind gleiche Haushalte und vollständig berücksichtigte Leistungen.
BELEGTES BEISPIELAlice Weidel20.1.2025 · Kontext ansehen
AfD-Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidatin
Kandidatencheck bei RTL Direkt mit Pinar Atalay; Alleinverdiener mit nicht erwerbstätiger Partnerin und zwei Kindern.
Zitatausschnitt
„mit weniger Geld netto raus als ein Bürgergeldempfänger aus der Ukraine“
Worum es geht: Eine Familie mit 5.300 Euro Bruttolohn hatte 2025 weniger als eine vergleichbare ukrainische Bürgergeldfamilie.
Einordnung des Beispiels · Falsch: Der von Alice Weidel bei RTL gezogene Vergleich hält bei gleichen Voraussetzungen nicht stand. Die veröffentlichte Beispielrechnung für zwei Erwachsene, zwei Jugendliche und 1.100 Euro Warmmiete ergibt rund 3.054 Euro mit Bürgergeld gegenüber 4.208 Euro aus Nettolohn und Kindergeld. Das ist eine Rechnung für Januar 2025, keine pauschale Zusage für jeden Haushalt.
Geprüft ist ein Beispiel für Januar 2025: zwei Erwachsene, zwei Kinder von 14 bis 17 Jahren, 1.100 Euro Warmmiete und Steuerklasse III. Andere Haushalte und spätere Regeln ergeben andere Beträge.
- Quelle zur Aussage ↗RTL / ntv · 22.1.2025 · Über diese Quelle dokumentiert; Original nicht unabhängig abgerufen.
- Faktencheck beim Bürgergeld: Weidels Vergleich bei RTL Direkt ↗RTL / ntv · 22.1.2025 · Originalzitat vom 20.01.2025 und nachvollziehbares historisches Beispiel: zwei Kinder 14 bis 17 Jahre, 1.100 Euro Warmmiete, Steuerklasse III; rund 3.054 gegenüber 4.208 Euro.
- § 11 SGB II: Zu berücksichtigendes Einkommen ↗Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Kindergeld wird beim Bedarf des Kindes grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt.
- § 11b SGB II: Absetzbeträge ↗Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Abzüge und Erwerbstätigenfreibeträge; Erwerbseinkommen wird nicht unterschiedslos vollständig angerechnet.
Beispiel geprüft am 9.10.2026. Die Bewertung bezieht sich auf die überprüfbare Aussage.
02Wie die Aussage funktioniert
Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.
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03Was sagen die Fakten?
Der geprüfte historische Haushalt
RTL dokumentierte Weidels Aussage aus dem Kandidatencheck vom 20. Januar 2025. Die Nachrechnung verwendete zwei Erwachsene, zwei Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren, Steuerklasse III beim Alleinverdiener und eine Warmmiete von 1.100 Euro. Erst diese Annahmen machen das Zahlenpaar nachvollziehbar.
Kindergeld gehört in die Rechnung
Das veröffentlichte Beispiel ergibt etwa 3.698 Euro Nettolohn plus 510 Euro Kindergeld, zusammen 4.208 Euro. Im Bürgergeldbudget von etwa 3.054 Euro sind die Kinderleistungen bereits berücksichtigt. § 11 SGB II erklärt die grundsätzliche Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf des Kindes.
Kein universeller Nettorechner
Steuerklasse, Beiträge, Kinderalter, Wohnkosten und weitere Ansprüche verändern individuelle Ergebnisse. Erwerbseinkommen wird im SGB II zudem nach gesetzlichen Abzügen berücksichtigt. Diese Karte prüft die behauptete Rangfolge im dokumentierten Beispiel; sie berechnet keinen persönlichen Leistungsanspruch.
30-SEKUNDEN-WISSEN
Das bleibt hängen.
- Beispiel aus Januar 2025, nicht heutiger Leistungsbescheid.
- Miete und Kindergeld auf beiden Seiten gleich behandeln.
- Eine Debatte über niedrige Löhne braucht keinen falschen Vergleich.
04„Ja, aber …“
Wenn das Gespräch hier weitergeht.
„Aber die Bürgergeldfamilie bekommt doch die Miete bezahlt.“+
Die Warmmiete ist im genannten Gesamtbudget bereits enthalten und geht davon wieder ab. Bei der arbeitenden Familie geht dieselbe Miete vom Haushaltsnetto ab. Sie nur auf einer Seite zusätzlich zu zählen, verfälscht den Vergleich.
„Trotzdem sollte von Arbeit mehr übrig bleiben.“+
Das ist eine politische Forderung, über die wir sprechen können. Sie wird nicht dadurch stärker, dass ein falscher Zahlenvergleich wiederholt wird. Prüfen wir erst den tatsächlichen Abstand und dann, welche Änderungen du sinnvoll findest.
05Prüf es selbst.
Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.
- 01RTL / ntv
Faktencheck beim Bürgergeld: Weidels Vergleich bei RTL Direkt
Originalzitat vom 20.01.2025 und nachvollziehbares historisches Beispiel: zwei Kinder 14 bis 17 Jahre, 1.100 Euro Warmmiete, Steuerklasse III; rund 3.054 gegenüber 4.208 Euro.
Veröffentlicht: 22.1.2025 · Abgerufen: 9.10.2026 - 02Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
§ 11 SGB II: Zu berücksichtigendes Einkommen
Kindergeld wird beim Bedarf des Kindes grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt.
Veröffentlicht: Am 09.10.2026 abgerufen · Abgerufen: 9.10.2026 - 03Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
§ 11b SGB II: Absetzbeträge
Abzüge und Erwerbstätigenfreibeträge; Erwerbseinkommen wird nicht unterschiedslos vollständig angerechnet.
Veröffentlicht: Am 09.10.2026 abgerufen · Abgerufen: 9.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +
Redaktionell zusammengefasste Behauptung nach einer dokumentierten Aussage von Alice Weidel vom 2025-01-20. Kandidatencheck bei RTL Direkt mit Pinar Atalay; Alleinverdiener mit nicht erwerbstätiger Partnerin und zwei Kindern.
- Faktencheck beim Bürgergeld: Weidels Vergleich bei RTL Direkt RTL / ntv · 22.1.2025
Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.
Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 9.10.2026.