Asylrecht und Grenzen · ARGUMENTATIONSKARTE 584

„Im Juli 2025 musste Deutschland jeden Asylsuchenden aus einem sicheren Drittstaat automatisch abweisen“

FalschGeprüft am 9.10.2026

So pauschal ergab sich das nicht aus § 18 Asylgesetz. Die Vorschrift enthält Ausnahmen; insbesondere musste die Zuständigkeit nach dem damals geltenden EU-Asylrecht berücksichtigt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Juni 2025 Zurückweisungen dreier Asylsuchender ohne Dublin-Verfahren für rechtswidrig erklärt.

01Das kannst du sagen

DEINE WORTE. DEIN STIL.

Die Behauptung blendet gesetzliche Ausnahmen und die Zuständigkeitsprüfung nach EU-Recht aus. Eine automatische Abweisung aller war damit nicht begründet.

BELEGTES BEISPIELAlice Weidel20.7.2025 · Kontext ansehen

AfD-Bundesvorsitzende und Bundestagsfraktionsvorsitzende

ARD-Sommerinterview; Verweis auf § 18 Asylgesetz im Zusammenhang mit Remigration.

Zitatausschnitt

„abzuweisen ist“

Worum es geht: Im Juli 2025 musste Deutschland jeden Asylsuchenden aus einem sicheren Drittstaat automatisch abweisen.

Einordnung des Beispiels · Falsch: So pauschal ergab sich das nicht aus § 18 Asylgesetz. Die Vorschrift enthält Ausnahmen; insbesondere musste die Zuständigkeit nach dem damals geltenden EU-Asylrecht berücksichtigt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Juni 2025 Zurückweisungen dreier Asylsuchender ohne Dublin-Verfahren für rechtswidrig erklärt.

Die Prüfung bezieht sich auf Juli 2025. Das VG Berlin entschied drei Eilverfahren zur Zuständigkeitsprüfung. Daraus folgt weder eine automatische Schutzanerkennung noch ein Urteil über jede heutige Grenzsituation.

Beispiel geprüft am 9.10.2026. Die Bewertung bezieht sich auf die überprüfbare Aussage.

02Wie die Aussage funktioniert

Tippe auf die markierten Formulierungen. Ein sprachliches Muster allein sagt noch nichts über die Absicht einer Person.

Im Juli 2025 musste Deutschland Asylsuchenden aus einem sicheren Drittstaat abweisen.
GENAU HINSEHEN

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03Was sagen die Fakten?

01

Der behauptete Automatismus

Weidel verwies im Interview vom 20. Juli 2025 auf § 18 Asylgesetz. Doch dessen Absatz 4 enthält Ausnahmen von der Einreiseverweigerung. Eine davon betrifft die deutsche Zuständigkeit nach Unionsrecht oder einem völkerrechtlichen Vertrag. Schon der vollständige Regelungszusammenhang widerspricht einem ausnahmslosen Automatismus.

Belege [2] [3]
02

Ein konkreter Gerichtsbeschluss

Am 2. Juni 2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin über drei aus Polen gekommene somalische Asylsuchende. Ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren war nach den Eilbeschlüssen rechtswidrig. Die veröffentlichte Begründung betrifft die Zuständigkeitsprüfung, nicht eine Anerkennung als Flüchtling.

Belege [4]
03

Prüfung ist keine Bleibegarantie

Das Gericht erläuterte zugleich, dass ein Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich stattfinden kann. Aus der Pflicht zu diesem Verfahren folgt deshalb weder ein Anspruch auf Asyl noch eine unbegrenzte freie Einreise. Die Karte bewertet die pauschale historische Aussage, keine beliebige heutige Grenzsituation.

Belege [4]

30-SEKUNDEN-WISSEN

Das bleibt hängen.

  • Historische Aussage aus Juli 2025; damalige Rechtslage prüfen.
  • § 18 enthält Ausnahmen; EU-Zuständigkeit gehört dazu.
  • Ein erforderliches Prüfverfahren ist keine automatische Schutzanerkennung.

04„Ja, aber …“

Wenn das Gespräch hier weitergeht.

„Aber im Gesetz steht doch sichere Drittstaaten.“+

Ja, und im selben Regelungszusammenhang stehen Ausnahmen. Außerdem galt das EU-Verfahren zur Zuständigkeitsklärung. Einzelne Worte aus einem Absatz zu zitieren ersetzt nicht die vollständige Prüfung.

„Dann darf also jeder für immer bleiben.“+

Nein. Geprüft wird zunächst die Zuständigkeit und anschließend gegebenenfalls der Schutzanspruch. Ein Verfahren kann auch zu einer Überstellung oder Ablehnung führen. Die Widerlegung des Automatismus sagt nichts anderes.

Gespräch trainieren

05Prüf es selbst.

Die Bewertung gilt für diese konkrete Formulierung. Sie ersetzt keine Beurteilung ähnlicher Aussagen oder einzelner Personen.

  1. 01
    ARD / Bericht aus Berlin

    ARD-Sommerinterview mit AfD-Chefin Weidel

    Originalsendung; Wortlaut der geprüften Aussagen zusätzlich durch die verlinkten Faktenchecks dokumentiert.

    Veröffentlicht: 20.7.2025 · Abgerufen: 9.10.2026
  2. 02
    CORRECTIV

    Gehalt, Kriminalität und Merz: Aussagen von Alice Weidel beim Sommerinterview im Faktencheck

    Dokumentiert Weidels Aussage und BAMF-Auskunft zu 11.000 ausreisepflichtigen Syrern zum 30.06.2025 sowie den Kontext der Drittstaatenbehauptung.

    Veröffentlicht: 22.7.2025 · Abgerufen: 9.10.2026
  3. 03
    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

    Asylgesetz, insbesondere § 18 Absatz 4

    Ausnahmen von der Einreiseverweigerung; Unionsrecht und Zuständigkeit Deutschlands dürfen nicht ausgeblendet werden.

    Veröffentlicht: Am 09.10.2026 abgerufen · Abgerufen: 9.10.2026
  4. 04
    Verwaltungsgericht Berlin

    Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig (Nr. 32/2025)

    Unanfechtbare Eilbeschlüsse VG 6 L 191/25 u.a.; Dublin-Prüfung für drei aus Polen gekommene Asylsuchende erforderlich. Keine allgemeine Entscheidung über jede Grenzsituation.

    Veröffentlicht: 2.6.2025 · Abgerufen: 9.10.2026
Warum diese Aussage? Verbreitung & Kontext +

Redaktionell zusammengefasste Behauptung nach einer dokumentierten Aussage von Alice Weidel vom 2025-07-20. ARD-Sommerinterview; Verweis auf § 18 Asylgesetz im Zusammenhang mit Remigration.

Die Belege dokumentieren konkrete Beispiele. Sie sind keine repräsentative Messung der heutigen Verbreitung. Die sachliche Bewertung steht mit ihren Belegen oben.

Quellen werden erst beim Anklicken extern geöffnet. Veröffentlichungen können sich ändern. Redaktioneller Prüfstand: 9.10.2026.